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PAG § 17. Anmeldegebühr und Verlängerungsgebühr, BGBl. I Nr. 111/2010, gültig ab 01.01.2011

2. Hauptstück Gebühren

6. Abschnitt Schutzzertifikatsanmeldungen und Schutzzertifikate

§ 17. Anmeldegebühr und Verlängerungsgebühr

Für die Anmeldung eines ergänzenden Schutzzertifikates ist eine Anmeldegebühr von 300 Euro zu zahlen. Für den Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikates ist eine Gebühr von 200 Euro zu zahlen.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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