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PAG § 15. Gebrauchsmusteranmeldungen und Gebrauchsmuster, BGBl. I Nr. 149/2004, gültig von 01.07.2005 bis 31.12.2009

2. Hauptstück Gebühren

5. Abschnitt Gebrauchsmusteranmeldungen und Gebrauchsmuster

§ 15. Gebrauchsmusteranmeldungen und Gebrauchsmuster

Anmeldegebühr, Veröffentlichungsgebühr, Zuschlagsgebühr

(1) Für die Anmeldung eines Gebrauchsmusters ist eine Anmeldegebühr von 50 Euro zu zahlen.

(2) Für die Veröffentlichung eines Gebrauchsmusters ist eine Veröffentlichungsgebühr von 130 Euro zu zahlen.

(3) Für die beschleunigte Veröffentlichung und Registrierung eines Gebrauchsmusters ist eine Zuschlagsgebühr von 50 Euro zu zahlen.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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