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PAG § 14. Recherchen und Gutachten, BGBl. I Nr. 149/2004, gültig von 01.07.2005 bis 31.12.2010

2. Hauptstück Gebühren

3. Abschnitt Anmeldungen auf Grund des PCT

§ 14. Recherchen und Gutachten

(1) Die Gebühren betragen für

1. den Antrag auf Durchführung einer Recherche200 Euro,

2. den Antrag auf Erstattung eines Gutachtens,

wenn der Stand der Technik vom Antragsteller

bekanntgegeben wird200 Euro,

3. den Antrag auf Erstattung eines Gutachtens,

wenn der Stand der Technik vom Patentamt zu

recherchieren ist300 Euro.

(2) Von der Gebühr gemäß Abs. 1 Z 1 und 2 sind 160 Euro, von der Gebühr gemäß Abs. 1 Z 3 sind 240 Euro zurückzuzahlen, wenn der Antrag zurückgewiesen oder vor der Erstellung des Gutachtens zurückgezogen worden ist.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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