PAG § 12., BGBl. I Nr. 149/2004, gültig von 01.07.2005 bis 31.12.2009

2. Hauptstück Gebühren

3. Abschnitt Anmeldungen auf Grund des PCT

§ 12.

Die Gebühr für die Weiterbehandlung beträgt

1. für die Erteilung eines Patentes ...... 180 Euro,

2. für Registrierung eines Gebrauchsmusters 50 Euro.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
VAAAA-77032