PAG § 12., BGBl. I Nr. 126/2009, gültig ab 01.01.2010

2. Hauptstück Gebühren

3. Abschnitt Anmeldungen auf Grund des PCT

§ 12.

Die Gebühr für die Weiterbehandlung beträgt

1. für die Erteilung eines Patentes50 Euro,

2. für Registrierung eines Gebrauchsmusters 50 Euro.

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