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PAG § 11. An das Patentamt als Anmeldeamt, Bestimmungsamt undausgewähltes Amt zu zahlende Gebühren, BGBl. I Nr. 149/2004, gültig von 01.07.2005 bis 31.12.2009

2. Hauptstück Gebühren

3. Abschnitt Anmeldungen auf Grund des PCT

§ 11. An das Patentamt als Anmeldeamt, Bestimmungsamt undausgewähltes Amt zu zahlende Gebühren

Die Gebühren betragen für:

1. die Übermittlung der Anmeldung an das Internationale

Büro ........................................ 50 Euro,

2. die Einleitung der nationalen Phase pro

Schutzrecht ................................. 50 Euro,

3. die Veröffentlichung der Übersetzung der

internationalen Anmeldung ................... 130 Euro.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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