2. Hauptstück Gebühren
3. Abschnitt Anmeldungen auf Grund des PCT
§ 11. An das Patentamt als Anmeldeamt, Bestimmungsamt undausgewähltes Amt zu zahlende Gebühren
Die Gebühren betragen für:
1. die Übermittlung der Anmeldung an das Internationale
Büro ........................................ 50 Euro,
2. die Einleitung der nationalen Phase pro
Schutzrecht ................................. 50 Euro,
3. die Veröffentlichung der Übersetzung der
internationalen Anmeldung ................... 130 Euro.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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