PAG § 11. An das Patentamt als Anmeldeamt, Bestimmungsamt und ausgewähltes Amt zu zahlende Gebühren, BGBl. I Nr. 126/2009, gültig ab 01.01.2010

2. Hauptstück Gebühren

3. Abschnitt Anmeldungen auf Grund des PCT

§ 11. An das Patentamt als Anmeldeamt, Bestimmungsamt und ausgewähltes Amt zu zahlende Gebühren

Die Gebühren betragen für:

1. die Übermittlung der Anmeldung an das Internationale Büro …...50 Euro,

2. die Einleitung der nationalen Phase pro Schutzrecht50 Euro.

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