PAG § 11. An das Patentamt als Anmeldeamt,
Bestimmungsamt und ausgewähltes Amt zu zahlende Gebühren, BGBl. I Nr. 126/2009, gültig ab 01.01.2010
2. Hauptstück Gebühren
3. Abschnitt Anmeldungen auf Grund des PCT
§ 11. An das Patentamt als Anmeldeamt, Bestimmungsamt und ausgewähltes Amt zu zahlende Gebühren
Die Gebühren betragen für:
1. die Übermittlung der Anmeldung an das Internationale Büro …...50 Euro,
2. die Einleitung der nationalen Phase pro Schutzrecht50 Euro.
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