zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
PAG § 11. An das Patentamt als Anmeldeamt, Bestimmungsamt und ausgewähltes Amt zu zahlende Gebühren, BGBl. I Nr. 126/2009, gültig ab 01.01.2010

2. Hauptstück Gebühren

3. Abschnitt Anmeldungen auf Grund des PCT

§ 11. An das Patentamt als Anmeldeamt, Bestimmungsamt und ausgewähltes Amt zu zahlende Gebühren

Die Gebühren betragen für:

1. die Übermittlung der Anmeldung an das Internationale Büro …...50 Euro,

2. die Einleitung der nationalen Phase pro Schutzrecht50 Euro.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
VAAAA-77032