PAG § 11. An das Patentamt als Anmeldeamt,
Bestimmungsamt und ausgewähltes Amt zu zahlende Gebühren, BGBl. I Nr. 126/2009, gültig ab 01.01.2010
2. Hauptstück Gebühren
3. Abschnitt Anmeldungen auf Grund des PCT
§ 11. An das Patentamt als Anmeldeamt, Bestimmungsamt und ausgewähltes Amt zu zahlende Gebühren
Die Gebühren betragen für:
1. die Übermittlung der Anmeldung an das Internationale Büro …...50 Euro,
2. die Einleitung der nationalen Phase pro Schutzrecht50 Euro.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
VAAAA-77032