2. Hauptstück Gebühren
2. Abschnitt Patentanmeldungen und Patente aufgrund des EPÜ
§ 10.
§ 10. Die Gebühren betragen für
1. den Antrag auf Umwandlung einer europäischen
Patentanmeldung
a) in eine nationale Patentanmeldung ........... 180 Euro,
b) in eine nationale Gebrauchsmusteranmeldung .. 50 Euro,
2. den Antrag auf Erstellung einer ergänzenden
Recherche ...................................... 50 Euro.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
VAAAA-77032