Suchen Hilfe
PAG § 10., BGBl. I Nr. 149/2004, gültig von 01.07.2005 bis 31.12.2009

2. Hauptstück Gebühren

2. Abschnitt Patentanmeldungen und Patente aufgrund des EPÜ

§ 10.

§ 10. Die Gebühren betragen für

1. den Antrag auf Umwandlung einer europäischen

Patentanmeldung

a) in eine nationale Patentanmeldung ........... 180 Euro,

b) in eine nationale Gebrauchsmusteranmeldung .. 50 Euro,

2. den Antrag auf Erstellung einer ergänzenden

Recherche ...................................... 50 Euro.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
VAAAA-77032

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden