PAG § 10., BGBl. I Nr. 149/2004, gültig von 01.07.2005 bis 31.12.2009

2. Hauptstück Gebühren

2. Abschnitt Patentanmeldungen und Patente aufgrund des EPÜ

§ 10.

§ 10. Die Gebühren betragen für

1. den Antrag auf Umwandlung einer europäischen

Patentanmeldung

a) in eine nationale Patentanmeldung ........... 180 Euro,

b) in eine nationale Gebrauchsmusteranmeldung .. 50 Euro,

2. den Antrag auf Erstellung einer ergänzenden

Recherche ...................................... 50 Euro.

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