PAG § 10. Sonstige Verfahrensgebühren, BGBl. I Nr. 126/2009, gültig ab 01.01.2010

2. Hauptstück Gebühren

2. Abschnitt Patentanmeldungen und Patente aufgrund des EPÜ

§ 10. Sonstige Verfahrensgebühren

Die Gebühren betragen für

1. den Antrag auf Umwandlung einer europäischen Patentanmeldung in eine nationale Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung50 Euro,

2. den Antrag auf Erstellung einer ergänzenden Recherche50 Euro.

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