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Oö. WVG 2015 § 4. Förderungen, LGBl.Nr. 35/2015, gültig ab 01.04.2015

§ 4. Förderungen

Eine Förderung des Landes Oberösterreich für Maßnahmen in der Siedlungswasserwirtschaft wird im Bereich Wasserversorgung nur dann gewährt, wenn das Vorhaben im Einklang mit der Oö. Landesstrategie „Zukunft Trinkwasser“, insbesondere hinsichtlich volkswirtschaftlich sinnvoller Konzeptionen der Trinkwasserinfrastruktur in der bzw. den betroffenen Gemeinde(n) oder für die betroffene Region, steht. Gegebenenfalls kann die Landesregierung selbst solche lokalen oder regionalen Konzeptionen erstellen oder in Auftrag geben. Dieser Grundsatz gilt sinngemäß auch für die Mitwirkung des Landes Oberösterreich bei der Förderung für die Siedlungswasserwirtschaft durch den Bund.

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