1. HAUPTSTÜCK ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1. Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt sicherheitstechnische Anforderungen und umweltschutzrelevante Belange betreffend
1. Heizungsanlagen mit Ausnahme von Gasanlagen, Gasgeräten und Teilen davon sowie
2. Lagerungen für feste Brennstoffe und für brennbare Flüssigkeiten einschließlich flüssiger Brennstoffe.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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BAAAA-77017