Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne 2021 § 8. Ergänzende textliche Festlegungen zur zeichnerischen Darstellung Teil B - Örtliches Entwicklungskonzept, LGBl.Nr. 37/2021, gültig ab 16.06.2021
§ 8. Ergänzende textliche Festlegungen zur zeichnerischen Darstellung Teil B - Örtliches Entwicklungskonzept
Ergänzende textliche Festlegungen sind nur dann aufzunehmen, wenn dies zur Erläuterung der zeichnerischen Darstellung erforderlich ist. Die textlichen Festlegungen sind dabei auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.
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