§ 11. Übergangs- und Schlussbestimmungen
(1) Diese Verordnung tritt mit in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Form und Gliederung des Flächenwidmungsplans, die Verwendung bestimmter Planzeichen und Materialien sowie der Maßstab der zeichnerischen Darstellung geregelt werden (Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne 2016), LGBI. Nr. 26/2016, außer Kraft.
(3) Für Änderungen eines bereits vor dem im Gemeinderat beschlossenen örtlichen Entwicklungskonzepts sind die Planzeichen gemäß der Anlage 2 der Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne, LGBl. Nr. 26/2016, weiter zu verwenden.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
TAAAA-77011