§ 1. Form und Gliederung
(1) Der Flächenwidmungsplan gliedert sich in:
- Teil A - Flächenwidmungsteil;
- Teil B - Örtliches Entwicklungskonzept.
(2) Der Teil A - Flächenwidmung gliedert sich in die zeichnerische Darstellung und in den dazugehörigen digitalen Datensatz entsprechend der digitalen Datenschnittstelle (Anlage 4).
(3) Der Teil B - Örtliches Entwicklungskonzept besteht aus einer zeichnerischen Darstellung (Entwicklungsplan), allfälligen Detailplänen und den gegebenenfalls notwendigen ergänzenden textlichen Festlegungen im unbedingt erforderlichen Ausmaß gemäß § 8.
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