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Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne 2021 § 1. Form und Gliederung, LGBl.Nr. 37/2021, gültig ab 16.06.2021

§ 1. Form und Gliederung

(1) Der Flächenwidmungsplan gliedert sich in:

- Teil A - Flächenwidmungsteil;

- Teil B - Örtliches Entwicklungskonzept.

(2) Der Teil A - Flächenwidmung gliedert sich in die zeichnerische Darstellung und in den dazugehörigen digitalen Datensatz entsprechend der digitalen Datenschnittstelle (Anlage 4).

(3) Der Teil B - Örtliches Entwicklungskonzept besteht aus einer zeichnerischen Darstellung (Entwicklungsplan), allfälligen Detailplänen und den gegebenenfalls notwendigen ergänzenden textlichen Festlegungen im unbedingt erforderlichen Ausmaß gemäß § 8.

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