zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Oö. BTypVO 2016 § 5. Industriegebiete, LGBl.Nr. 27/2016, gültig ab 29.04.2016

§ 5. Industriegebiete

In Industriegebieten dürfen die in der Anlage 1 mit dem Buchstaben „I“ gekennzeichneten Betriebe errichtet werden. In Industriegebieten dürfen auch alle nach ihrer Betriebstype der Kategorie Betriebsbaugebiete „B", nicht jedoch die der Kategorie Gemischtes Baugebiet „M", zuzuordnenden Betriebe errichtet werden.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
IAAAA-77006