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Oö. BTypVO 2016 § 4. Betriebsbaugebiete, LGBl.Nr. 27/2016, gültig ab 29.04.2016

§ 4. Betriebsbaugebiete

In „Betriebsbaugebieten“ dürfen die in der Anlage 1 mit dem Buchstaben „B“ gekennzeichneten Betriebe errichtet werden. Im Betriebsbaugebiet dürfen auch alle nach ihrer Betriebstype der Kategorie Gemischtes Baugebiet „M“ zuzuordnenden Betriebe errichtet werden.

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