Oö. BTypVO 2016 § 3. Gemischte Baugebiete, LGBl.Nr. 27/2016, gültig ab 29.04.2016
§ 3. Gemischte Baugebiete
In „Gemischten Baugebieten“ dürfen die in der Anlage 1 mit dem Buchstaben „M“ gekennzeichneten Betriebe errichtet werden.
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