Planzeichenverordnung für Bebauungspläne § 1. Form und Gliederung des Bebauungsplanes, LGBl.Nr. 3/1996, gültig ab 01.02.1996
§ 1. Form und Gliederung des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan gliedert sich in die zeichnerische Darstellung und allfällige schriftliche Ergänzungen.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
YAAAA-77005