Suchen Hilfe
Oö. BauO 1994 § 56., LGBl. Nr. 70/1998, gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2013

VII. HAUPTSTÜCK Eigener Wirkungsbereich, Behörden

§ 56.

Entfallen (Anm: LGBl. Nr. 70/1998)

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
KAAAA-77001

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden