Oö. AEG 2001 § 3. Beratung, LGBl.Nr. 27/2001, gültig ab 01.07.2001
2. ABSCHNITT Aufgaben des Landes
§ 3. Beratung
Das Land hat die Gemeinden bei der Erstellung und Fortführung des Abwasserkatasters sowie bei der Erstellung, Umsetzung und Überarbeitung des Abwasserentsorgungskonzepts zu beraten.
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