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Oö. AEG 2001 § 3. Beratung, LGBl.Nr. 27/2001, gültig ab 01.07.2001

2. ABSCHNITT Aufgaben des Landes

§ 3. Beratung

Das Land hat die Gemeinden bei der Erstellung und Fortführung des Abwasserkatasters sowie bei der Erstellung, Umsetzung und Überarbeitung des Abwasserentsorgungskonzepts zu beraten.

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