Öffnungszeitengesetz 2003 § 10. Kundenbedienung, BGBl. I Nr. 48/2003, gültig ab 01.08.2003

§ 10. Kundenbedienung

Kunden, die am Ende der Ladenöffnungszeit im Laden oder bei der sonstigen Verkaufsstelle anwesend sind, dürfen ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen noch bedient werden.

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