NÖ ROG 2014 § 40. Unterstützung der Gemeinden, LGBl. Nr. 3/2015, gültig von 01.02.2015 bis 22.08.2016
V. Abschnitt Baulandumlegung
§ 40. Unterstützung der Gemeinden
Die Landesregierung hat die Gemeinde auf deren Ersuchen bei der Aufstellung des örtlichen Raumordnungsprogrammes, insbesondere bei der Grundlagenforschung zu unterstützen.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
PAAAA-76986