Teil VII Umgesetzte EU-Richtlinien, Schlussbestimmungen
§ 45. Schluss- und Übergangsbestimmungen
(1) Diese Verordnung tritt am in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die NÖ Bautechnikverordnung 1997 (NÖ BTV 1997), LGBl. 8200/7, außer Kraft.
(3) Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung LGBl. Nr. 25/2016 anhängigen Bauverfahren sind nach der bisherigen Rechtslage zu Ende zu führen.
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