Teil VII Umgesetzte EU-Richtlinien, Schlussbestimmungen
§ 43. Umgesetzte EU-Richtlinien und Informationsverfahren
(1) Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften umgesetzt:
1. Richtlinie 82/885/EWG des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 78/170/EWG betreffend die Leistung von Wärmeerzeugern zur Raumheizung und Warmwasserbereitung in neuen oder bestehenden nichtindustriellen Gebäuden sowie die Isolierung des Verteilungsnetzes für Wärme und Warmwasser in nichtindustriellen Neubauten, ABl. L 378 vom , S. 19,
2. Richtlinie 92/42/EWG des Rates vom über die Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln, ABl. L 167, vom , S. 17,
3. Richtlinie 93/68/EWG des Rates vom zur Änderung der Richtlinien 87/404/EWG (einfache Druckbehälter), 88/378/EWG (Sicherheit von Spielzeug), 89/106/EWG (Bauprodukte), 89/336/EWG (elektromagnetische Verträglichkeit), 89/392/EWG (Maschinen), 89/686/EWG (persönliche Schutzausrüstungen), 90/384/EWG (nichtselbsttätige Waagen), 90/385/EWG (aktive implantierbare medizinische Geräte), 90/396/EWG (Gasverbrauchseinrichtungen), 91/263/EWG (Telekommunikationsendeinrichtungen), 92/42/EWG (mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickte neue Warmwasserheizkessel) und 93/23/EWG (elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen), ABl. L 220 vom , S. 1,
4. Richtlinie 1999/32/EG des Rates vom über eine Verringerung des Schwefelgehalts bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG, ABl. L 121 vom , S. 13,
5. Richtlinie 2009/142/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom über Gasverbrauchseinrichtungen, ABl. L 330 vom , S. 10,
6. Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. L 153 vom , S. 13.
7. Richtlinie 2012/27/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom Rates zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG, ABl. L 315 vom , S. 1.
(2) Diese Verordnung wurde als technische Vorschrift nach der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. L 204 vom , S. 37, der Kommission mitgeteilt:
Mitteilung 2014/362/A (Ablauf der Stillhaltefrist: )
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