Teil III Sondervorschriften für bestimmte Bauwerke
§ 4. Anwendungsbereich
Dieser Teil enthält ergänzende bzw. abweichende Bestimmungen zu den Anforderungen in Teil II für folgende Bauwerke:
1. Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen
2. Kindergärten und Schulen
3. Bauwerke mit besonderem Verwendungszweck
4. Denkmalgeschützte und erhaltungswürdige Bauwerke
5. Bauwerke vorübergehenden Bestandes und Notstandsbauten
6. Land- und forstwirtschaftliche Bauwerke
7. Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge
8. Abstellanlagen für Fahrräder
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