Teil IV Heizungen und Blockheizkraftwerke
Abschnitt B Aufstellung und Einbau von Feuerungsanlagen
§ 21. Typenschild
Das Typenschild ist sichtbar, gut lesbar und dauerhaft am Ofen anzubringen. Das Typenschild hat folgende Angaben zu enthalten:
1. Name und Firmensitz des Herstellers;
2. Type und Handelsbezeichnung, unter der der Ofen vertrieben wird;
3. Herstellernummer und Baujahr;
4. Nennwärmeleistung und Wärmeleistungsbereich;
5. Zulässige Brennstoffe.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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