Teil IV Heizungen und Blockheizkraftwerke
Abschnitt C Kleinfeuerungen
§ 21. Typenschild
Das Typenschild ist sichtbar, gut lesbar und dauerhaft am Ofen anzubringen. Das Typenschild hat folgende Angaben zu enthalten:
1. Name und Firmensitz des Herstellers;
2. Type und Handelsbezeichnung, unter der der Ofen vertrieben wird;
3. Herstellernummer und Baujahr;
4. Nennwärmeleistung und Wärmeleistungsbereich;
5. Zulässige Brennstoffe.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
VAAAA-76984