NÖ BTV 2014 § 17. Allgemeine Anforderungen, LGBl. Nr. 36/2021, gültig von 01.07.2021 bis 31.12.2021

Teil IV Heizungen und Blockheizkraftwerke

Abschnitt C Kleinfeuerungen

§ 17. Allgemeine Anforderungen

Öfen für feste Brennstoffe dürfen in Verkehr gebracht, aufgestellt oder eingebaut werden, wenn sie den Anforderungen der § 18 bis 22 entsprechen.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
VAAAA-76984