3. Abschnitt Zu § 19 Abs. 3 NAG
§ 9a. Weitere Urkunden und Nachweise für Aufenthaltstitel gemäß § 8 Abs. 1 Z 4 bis 6 und 9 bis 11 NAG
Zusätzlich zu den in § 7 genannten Urkunden und Nachweisen sind dem Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 8 Abs. 1 Z 4 bis 6 und 9 bis 11 NAG folgende weitere Urkunden und Nachweise anzuschließen:
1. für eine „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“ im Fall des § 44 Abs. 2 NAG:
a) Nachweis über die frühere Eigenschaft als Träger von Vorrechten und Befreiungen nach § 5 des Amtssitzgesetzes (ASG), BGBl. I Nr. 54/2021;
b) Nachweis über die Versetzung in den Ruhestand;
2. für eine „Niederlassungsbewilligung“ in den Fällen der § 43 Abs. 2 und 49 Abs. 4 NAG:
a) Nachweis über die selbständige Erwerbstätigkeit;
b) Beschreibung und Ziele der beabsichtigten unternehmerischen Tätigkeit („Businessplan“);
3. für eine „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“:
a) Haftungserklärung des Zusammenführenden;
b) im Fall des § 47 Abs. 3 Z 1 NAG: Nachweis über die Art und den Umfang der Unterhaltsleistung;
c) im Fall des § 47 Abs. 3 Z 2 NAG: Nachweis des Bestehens einer dauerhaften Beziehung mit dem Zusammenführenden im Herkunftsstaat und Nachweis über die Art und den Umfang der Unterhaltsleistung;
d) im Fall des § 47 Abs. 3 Z 3 lit. a NAG: Nachweis über die Art und den Umfang sowie den Zeitraum des bereits geleisteten Unterhalts;
e) im Fall des § 47 Abs. 3 Z 3 lit. b NAG: Nachweis über die häusliche Gemeinschaft im Herkunftsstaat;
f) im Fall des § 47 Abs. 3 Z 3 lit. c NAG: Nachweis der schwerwiegenden gesundheitlichen Gründe und Nachweis über die zwingende Erforderlichkeit der persönlichen Pflege durch den Zusammenführenden.
4. für eine „Niederlassungsbewilligung – Künstler“:
a) im Fall einer unselbständigen künstlerischen Tätigkeit: Arbeitgebererklärung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz;
b) im Fall einer selbständigen künstlerischen Tätigkeit: der dieser Tätigkeit zugrunde liegende schriftliche Vertrag;
c) Nachweis über die künstlerische Ausbildung oder Beschreibung der bisherigen künstlerischen Tätigkeit;
5. für eine „Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“: der dieser Tätigkeit zugrunde liegende Dienstvertrag;
6. für eine „Niederlassungsbewilligung – Forscher“:
a) die mit der Forschungseinrichtung (§ 71 Abs. 1 NAG) abgeschlossene Aufnahmevereinbarung (§ 43d NAG);
b) im Fall eines Verlängerungsantrages gemäß § 43c Abs. 2 NAG ein schriftlicher Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Forschungstätigkeit gemäß § 43c Abs. 1 Z 2 NAG.
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