NAG-DV § 4. Form und Inhalt des Lichtbildausweises für EWR-Bürger, BGBl. II Nr. 451/2005, gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
2. Abschnitt Zu § 9 Abs. 3 NAG
§ 4. Form und Inhalt des Lichtbildausweises für EWR-Bürger
Lichtbildausweise für EWR-Bürger (§ 9 Abs. 2 NAG) sind als Karten nach dem Muster der Anlage C (Anm.: Anlage nicht darstellbar) auszustellen.
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