NAG-DV § 4. Form und Inhalt des Lichtbildausweises für EWR-Bürger, BGBl. II Nr. 40/2020, gültig ab 28.02.2020
2. Abschnitt Zu § 9 Abs. 3 NAG
§ 4. Form und Inhalt des Lichtbildausweises für EWR-Bürger
Lichtbildausweise für EWR-Bürger (§ 9 Abs. 3 NAG) sind als Karten nach dem Muster der Anlage D auszustellen. § 2a gilt.
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