NAG-DV § 1. Aussehen und Inhalt der Aufenthaltstitel, BGBl. II Nr. 451/2005, gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009

1. Abschnitt Zu § 8 Abs. 2 NAG

§ 1. Aussehen und Inhalt der Aufenthaltstitel

Aufenthaltstitel (§ 8 Abs. 1 NAG) werden als Karte entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige, ABl. Nr. L 157 vom S. 1, erteilt und sind nach dem Muster der Anlage A (Anm.: Anlage nicht darstellbar) auszustellen.

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