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NAG-DV § 10. Form und Inhalt der Bestätigung über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages, BGBl. II Nr. 451/2005, gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009

4. Abschnitt Zu § 24 Abs. 1 NAG

§ 10. Form und Inhalt der Bestätigung über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages

Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages sind nach dem Muster der Anlage E (Anm.: Anlage nicht darstellbar) in Form einer Vignette auszustellen.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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