NAG-DV § 10. Form und Inhalt der Bestätigung über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages, BGBl. II Nr. 451/2005, gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
4. Abschnitt Zu § 24 Abs. 1 NAG
§ 10. Form und Inhalt der Bestätigung über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages
Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages sind nach dem Muster der Anlage E (Anm.: Anlage nicht darstellbar) in Form einer Vignette auszustellen.
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