NAG-DV § 10. Form und Inhalt der Bestätigung über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages, BGBl. II Nr. 498/2009, gültig ab 01.01.2010

4. Abschnitt Zu § 24 Abs. 1 NAG

§ 10. Form und Inhalt der Bestätigung über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages

Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages sind nach dem Muster der Anlage G in Form einer Vignette auszustellen.

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