NAG-DV § 10. Form und Inhalt der Bestätigung über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages, BGBl. II Nr. 498/2009, gültig ab 01.01.2010
4. Abschnitt Zu § 24 Abs. 1 NAG
§ 10. Form und Inhalt der Bestätigung über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages
Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages sind nach dem Muster der Anlage G in Form einer Vignette auszustellen.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
AAAAA-76978