MRG § 44., BGBl. I Nr. 36/2000, gültig von 01.09.1999 bis 30.06.2000

II. Hauptstück Bestimmungen über bestehende Mietverträge und Übergangsregelung

§ 44.

Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Mietzinsvereinbarung

§ 16 Abs. 8 zweiter bis vierter Satz und § 26 Abs. 3 zweiter und dritter Satz gelten nicht für Mietzinsvereinbarungen, die vor dem geschlossen wurden.

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