Massage-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen Anlage 7 Ausbildungsprofil für andere ganzheitlich in sich geschlossene Systeme, BGBl. II Nr. 20/2017, gültig ab 17.01.2017
Anlage 7 Ausbildungsprofil für andere ganzheitlich in sich geschlossene Systeme
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Gegenstand | Mindestzahl der Lehrstunden |
1. Einführung, Schulmedizinische Grundlagen Anatomie, Physiologie und Allgemeine Pathologie Hygiene Erste Hilfe | 130 20 20 |
2. Allgemeine Theorie des ganzheitlich in sich geschlossenen Systems | 140 |
3. Anwendungstechniken des ganzheitlich in sich geschlossenen Systems einschließlich der Kontraindikationen bei entsprechenden Anwendungen | 260 |
4. Dokumentation und Ethik | 15 |
5. Recht | 10 |
6. Praktische Übungen der Anwendungstechniken | 55 |
Die gesamte theoretische und praktische Ausbildung umfasst mindestens 650 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 Anwendungen dokumentiert nachgewiesen werden, davon mindestens 50 unter Supervision.
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