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Massage-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen Anlage 4 Ausbildungsprofil für das ganzheitlich in sich geschlossene System Ayurveda Wohlfühlpraktik, BGBl. II Nr. 135/2009, gültig ab 07.05.2009

Anlage 4 Ausbildungsprofil für das ganzheitlich in sich geschlossene System Ayurveda Wohlfühlpraktik


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Gegenstand
Mindestzahl der Lehrstunden
1. Einführung, Schulmedizinische Grundlagen
Anatomie, Physiologie, Allgemeine Pathologie
Hygiene
Erste Hilfe
130
20
20
2. Ayurveda Theorie (Grundlagen von Ayurveda, Grundbegriffe der ayurvedischen Energie- und Elementenlehre, Grundlagen der Physiologie, Gesundheitslehre nach ayurvedischen Prinzipien, Grundlagen der ayurvedischen Lebensregeln, Regenerationslehre und Konstitutionslehre, Öl- und Produktkunde, Ayurvedische Kräuterkunde
210
3. Präventive Gesunderhaltung im Ayurveda
40
4. Ayurvedawohlfühlanwendungen und deren Techniken (Durchführung von Ganzkörperanwendungen, Teilanwendungen; Ayurvedischer Schönheitspflege; Erkennen der Anwendungsmöglichkeiten der entsprechenden Ayurvedawohlfühlanwendungen, Erstellen eines Anwendungskonzepts, Erkennen von Kontraindikationen der Ayurvedawohlfühlanwendungen)
180
5. Theoretische Grundlagen der ayurvedischen Ernährung
45
6. Einführung in Yoga, Meditation, Atemtechniken, Entspannungstechniken, Übungen in Selbstwahrnehmung und Körperhaltung
75
7. Dokumentation und Ethik
15
8. Grundlagen der Kommunikation (Vermittlung der ayurvedischen Grundprinzipien und Klienten/-innengespräche)
20
9. Recht
10

Die gesamte theoretische und praktische Ausbildung umfasst mindestens 765 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 Einzelanwendungen, davon mindestens 50 unter Supervision, protokolliert nachgewiesen werden.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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