Massage-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen Anlage 4 Ausbildungsprofil für das ganzheitlich in sich geschlossene System Ayurveda Wohlfühlpraktik, BGBl. II Nr. 135/2009, gültig ab 07.05.2009
Anlage 4 Ausbildungsprofil für das ganzheitlich in sich geschlossene System Ayurveda Wohlfühlpraktik
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Gegenstand | Mindestzahl der Lehrstunden |
1. Einführung, Schulmedizinische Grundlagen Anatomie, Physiologie, Allgemeine Pathologie Hygiene Erste Hilfe | 130 20 20 |
2. Ayurveda Theorie (Grundlagen von Ayurveda, Grundbegriffe der ayurvedischen Energie- und Elementenlehre, Grundlagen der Physiologie, Gesundheitslehre nach ayurvedischen Prinzipien, Grundlagen der ayurvedischen Lebensregeln, Regenerationslehre und Konstitutionslehre, Öl- und Produktkunde, Ayurvedische Kräuterkunde | 210 |
3. Präventive Gesunderhaltung im Ayurveda | 40 |
4. Ayurvedawohlfühlanwendungen und deren Techniken (Durchführung von Ganzkörperanwendungen, Teilanwendungen; Ayurvedischer Schönheitspflege; Erkennen der Anwendungsmöglichkeiten der entsprechenden Ayurvedawohlfühlanwendungen, Erstellen eines Anwendungskonzepts, Erkennen von Kontraindikationen der Ayurvedawohlfühlanwendungen) | 180 |
5. Theoretische Grundlagen der ayurvedischen Ernährung | 45 |
6. Einführung in Yoga, Meditation, Atemtechniken, Entspannungstechniken, Übungen in Selbstwahrnehmung und Körperhaltung | 75 |
7. Dokumentation und Ethik | 15 |
8. Grundlagen der Kommunikation (Vermittlung der ayurvedischen Grundprinzipien und Klienten/-innengespräche) | 20 |
9. Recht | 10 |
Die gesamte theoretische und praktische Ausbildung umfasst mindestens 765 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 Einzelanwendungen, davon mindestens 50 unter Supervision, protokolliert nachgewiesen werden.
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