§ 3. Inhalt und Gliederung des Formulars
(1) Mit dem Formular sind folgende Informationen zu übermitteln:
1. Vollständige Bezeichnung des Versicherungsunternehmens;
2. LEI-Code des Versicherungsunternehmens;
3. technische Bezeichnung des Tarifs;
4. Versicherungssparte;
5. Versicherungsart;
6. Prämienzahlungsweise;
7. Rechnungszinssatz;
8. Abrechnungsverband;
9. Gewinnplan;
10. Externe Garantiegeber;
11. frühestmöglicher Versicherungsbeginn;
12. Verkaufsbeginn des Tarifs;
13. Verkaufsende des Tarifs;
14. Neueinreichung (inklusive etwaiger Tarifbezeichnungen von Vorgängerversionen) oder Änderungsversion;
15. Produktnamen des Tarifs (Mehrfacheingabe möglich);
16. Haupt-oder Zusatztarif je Produktname;
17. frühestmöglicher Versicherungsbeginn je Produktname;
18. Verkaufsbeginn je Produktname;
19. Verkaufsende je Produktname.
(2) Das Formular ist unter Beachtung der von der FMA aufgelegten Datenliste zu übermitteln. Dabei sind die amtlich festgelegten Datenmerkmale einschließlich des Datensatzaufbaues zu beachten.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
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