§ 1. Form der Übermittlung
(1) Die für die Erstellung der Tarife und die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen verwendeten versicherungsmathematischen Grundlagen für die Lebensversicherung gemäß Z 19 bis 22 der Anlage A zum VAG 2016 sind der FMA in standardisierter Form mit dem Dokument „Versicherungsmathematische Grundlagen“ gemäß § 2 und mit dem Formular gemäß § 3 auf elektronischem Wege zu übermitteln.
(2) Das Dokument und das Formular gemäß Abs. 1 sind der FMA für jeden Tarif gesondert zu übermitteln.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
PAAAA-76960