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Luftfahrtbegünstigungsverordnung § 6. Inkrafttreten, BGBl. II Nr. 185/2017, gültig von 01.10.2017 bis 18.12.2020

§ 6. Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit in Kraft und ist auf Mineralöle anzuwenden, die nach dem als Luftfahrtbetriebsstoffe nach § 4 Abs. 1 Z 1 MinStG abgegeben werden. Werden Freischeine Luftfahrt und gesonderte Betankungsscheine vor diesem Zeitpunkt ausgestellt, ist in diesen darauf hinzuweisen, dass diese erst ab wirksam werden.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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