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Luftfahrtbegünstigungsverordnung § 6. Inkrafttreten, BGBl. II Nr. 185/2017, gültig von 01.10.2017 bis 18.12.2020

§ 6. Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit in Kraft und ist auf Mineralöle anzuwenden, die nach dem als Luftfahrtbetriebsstoffe nach § 4 Abs. 1 Z 1 MinStG abgegeben werden. Werden Freischeine Luftfahrt und gesonderte Betankungsscheine vor diesem Zeitpunkt ausgestellt, ist in diesen darauf hinzuweisen, dass diese erst ab wirksam werden.

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