Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen Anlage 1, BGBl. II Nr. 116/2022, gültig von 01.04.2006 bis 20.09.2022

Anlage 1

Anhang

Lehrgang für Lebens- und Sozialberatung

I. Stundentafel

Gegenstand Mindestanzahl der Stunden

1. Einführung in die Lebens- und

Sozialberatung: ...................... 20

- historische Entwicklung der Lebens-

und Sozialberatung

- gesellschaftspolitische

Rahmenbedingungen der Lebens- und

Sozialberatung

- Sozialphilosophie und Soziologie

2. Gruppenselbsterfahrung: .............. 120

3. Grundlagen für die Lebens- und

Sozialberatung in den angrenzenden

sozialwissenschaftlichen,

psychologischen,

psychotherapeutischen, pädagogischen

und medizinischen Fachbereichen: ..... 68

- Unterschiede, Abgrenzungen und

Gemeinsamkeiten zwischen Lebens- und

Sozialberatung, Psychotherapie,

Psychologie, Medizin (Fragen zu

Schwangerschaft, Geburt und

Empfängnisregelung und Psychiatrie),

Seelsorge, Pädagogik, Sozialarbeit

und sonstigen Tätigkeiten im

psychosozialen Umfeld

- anthropologische und philosophische

Grundlagen in den angrenzenden

Fachbereichen

- psychologische und pädagogische

sowie kommunikationstheoretische

Grundlagen

4. Methodik der Lebens- und

Sozialberatung: ...................... 240

- Überblick über verschiedene

Beratungsmodelle der Einzel-, Paar-

und Familienberatung

- Theorie und Praxis einer Methode der

Lebens- und Sozialberatung

- Psychosoziale Interventionsformen

und prozessuale Diagnostik in der

Beratung

- verschiedene Themen der Lebens- und

Sozialberatung gemäß der

Berufsumschreibung im § 119

GewO 1994

- Einführung in spezielle

Beratungsfelder wie Supervision,

Selbsterfahrung, Coaching, Mediation

- Beratung nach dem

Familienförderungsgesetz

5. Krisenintervention: .................. 80

- Erkennen von Krisen

- Krisensymptome

- Verlaufsformen von Krisen

- Interventionen bei Krisenverläufen

- Überweisung und Kooperation

6. Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit

der Lebens- und Sozialberatung: ...... 24

- Familienrecht

- Berufsrecht

- Allgemeine Rechtsfragen

7. Betriebswirtschaftliche Grundlagen: .. 16

- Buchführungspflichten,

Betriebsführung

- Steuerrechtliche Grundlagen

- Kalkulation und Verrechnung

- Marketing für Lebens- und

SozialberaterInnen

8. Berufsethik und Berufsidentität: ..... 16

- ethische Grundfragen

- Standes- und Ausübungsregeln

- Berufsbild und Tätigkeitsbereiche

- Berufsidentität und

Berufsorganisation

II. Sonstige Bestimmungen betreffend den Lehrgang für Lebens- und Sozialberatung

1. Der Lehrgang hat insgesamt mindestens 584 Stunden in mindestens fünf Semestern zu umfassen. Die Ausbildungseinrichtung überprüft den Lernerfolg nachprüfbar schriftlich und mündlich.

2. Dem Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Lehrganges für Lebens- und Sozialberatung müssen Belege betreffend den Namen der Person, durch die die Leitung der Gruppenselbsterfahrung erfolgt, samt Glaubhaftmachung ihrer Qualifikation gemäß § 4 Abs. 3 angeschlossen sein.

3. Das Abschlusszeugnis enthält deutlich sichtbar das Logo der Lebens- und SozialberaterInnen.

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