Anlage 1
Anhang
Lehrgang für Lebens- und Sozialberatung
I. Stundentafel
Gegenstand Mindestanzahl der Stunden
1. Einführung in die Lebens- und
Sozialberatung: ...................... 20
- historische Entwicklung der Lebens-
und Sozialberatung
- gesellschaftspolitische
Rahmenbedingungen der Lebens- und
Sozialberatung
- Sozialphilosophie und Soziologie
2. Gruppenselbsterfahrung: .............. 120
3. Grundlagen für die Lebens- und
Sozialberatung in den angrenzenden
sozialwissenschaftlichen,
psychologischen,
psychotherapeutischen, pädagogischen
und medizinischen Fachbereichen: ..... 68
- Unterschiede, Abgrenzungen und
Gemeinsamkeiten zwischen Lebens- und
Sozialberatung, Psychotherapie,
Psychologie, Medizin (Fragen zu
Schwangerschaft, Geburt und
Empfängnisregelung und Psychiatrie),
Seelsorge, Pädagogik, Sozialarbeit
und sonstigen Tätigkeiten im
psychosozialen Umfeld
- anthropologische und philosophische
Grundlagen in den angrenzenden
Fachbereichen
- psychologische und pädagogische
sowie kommunikationstheoretische
Grundlagen
4. Methodik der Lebens- und
Sozialberatung: ...................... 240
- Überblick über verschiedene
Beratungsmodelle der Einzel-, Paar-
und Familienberatung
- Theorie und Praxis einer Methode der
Lebens- und Sozialberatung
- Psychosoziale Interventionsformen
und prozessuale Diagnostik in der
Beratung
- verschiedene Themen der Lebens- und
Sozialberatung gemäß der
Berufsumschreibung im § 119
- Einführung in spezielle
Beratungsfelder wie Supervision,
Selbsterfahrung, Coaching, Mediation
- Beratung nach dem
Familienförderungsgesetz
5. Krisenintervention: .................. 80
- Erkennen von Krisen
- Krisensymptome
- Verlaufsformen von Krisen
- Interventionen bei Krisenverläufen
- Überweisung und Kooperation
6. Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit
der Lebens- und Sozialberatung: ...... 24
- Familienrecht
- Berufsrecht
- Allgemeine Rechtsfragen
7. Betriebswirtschaftliche Grundlagen: .. 16
- Buchführungspflichten,
Betriebsführung
- Steuerrechtliche Grundlagen
- Kalkulation und Verrechnung
- Marketing für Lebens- und
SozialberaterInnen
8. Berufsethik und Berufsidentität: ..... 16
- ethische Grundfragen
- Standes- und Ausübungsregeln
- Berufsbild und Tätigkeitsbereiche
- Berufsidentität und
Berufsorganisation
II. Sonstige Bestimmungen betreffend den Lehrgang für Lebens- und Sozialberatung
1. Der Lehrgang hat insgesamt mindestens 584 Stunden in mindestens fünf Semestern zu umfassen. Die Ausbildungseinrichtung überprüft den Lernerfolg nachprüfbar schriftlich und mündlich.
2. Dem Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Lehrganges für Lebens- und Sozialberatung müssen Belege betreffend den Namen der Person, durch die die Leitung der Gruppenselbsterfahrung erfolgt, samt Glaubhaftmachung ihrer Qualifikation gemäß § 4 Abs. 3 angeschlossen sein.
3. Das Abschlusszeugnis enthält deutlich sichtbar das Logo der Lebens- und SozialberaterInnen.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
IAAAA-76958