LP-VO § 7. In- und Außerkrafttreten, BGBl. II Nr. 313/2017, gültig von 01.01.2018 bis 26.04.2022

§ 7. In- und Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit in Kraft.

(2) Die Fahrtenbuchverordnung – FahrtbV, BGBl. Nr. 461/1975, tritt mit Ablauf des außer Kraft. Ihre Vorschriften gelten jedoch weiterhin, wenn Fahrtenbücher gemäß § 6 weiter verwendet werden.

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