LP-VO § 7. In- und Außerkrafttreten, BGBl. II Nr. 166/2022, gültig ab 27.04.2022

§ 7. In- und Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit in Kraft.

(2) Die Fahrtenbuchverordnung – FahrtbV, BGBl. Nr. 461/1975, tritt mit Ablauf des außer Kraft. Ihre Vorschriften gelten jedoch weiterhin, wenn Fahrtenbücher gemäß § 6 weiter verwendet werden.

(3) § 2 Abs. 1 und 2,§ 3 Abs. 5,§ 4 Abs. 1 und 3 sowie § 5 Abs. 3 bis 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 166/2022 treten mit in Kraft. Die Frist in § 4 Abs. 1 beträgt bis zum Ablauf des 28 Tage.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAA-76955