Lederbekleidungserzeuger-Meisterprüfungsordnung § 7. Arbeitskunde, BGBl. Nr. 29/1986, gültig von 01.08.1986 bis 29.02.2024

§ 7. Arbeitskunde

Im Gegenstand Arbeitskunde sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen:

1. Arbeitsvorbereitung und Arbeitsablauf,

2. Arten der Materialverarbeitung,

3. Erkennen und Beheben von Mängeln an Werkstücken.

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