L-AVO § 8., BGBl. II Nr. 231/2013, gültig von 07.08.2013 bis 07.11.2014

ABSCHNITT 4 Schlussbestimmungen

§ 8.

(1) Diese Verordnung tritt mit in Kraft.

(2) Die Lenker/innen-Ausnahmeverordnung (L-AVO), BGBl. II Nr. 23/2008, tritt mit Ablauf des außer Kraft.

(3) § 7a tritt mit Ablauf des außer Kraft. Er ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich bis zu diesem Zeitpunkt ergeben haben.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAA-76949