ABSCHNITT 4 Schlussbestimmungen
§ 8.
(1) Diese Verordnung tritt mit in Kraft.
(2) Die Lenker/innen-Ausnahmeverordnung (L-AVO), BGBl. II Nr. 23/2008, tritt mit Ablauf des außer Kraft.
(3) § 7a tritt mit Ablauf des außer Kraft. Er ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich bis zu diesem Zeitpunkt ergeben haben.
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