L-AVO § 8., BGBl. II Nr. 10/2010, gültig von 01.01.2010 bis 06.08.2013

ABSCHNITT 4 Schlussbestimmungen

§ 8.

(1) Diese Verordnung tritt mit in Kraft.

(2) Die Lenker/innen-Ausnahmeverordnung (L-AVO), BGBl. II Nr. 23/2008, tritt mit Ablauf des außer Kraft.

(3) § 7a tritt mit Ablauf des außer Kraft. Er ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich bis zu diesem Zeitpunkt ergeben haben.

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