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L-AVO § 6. Hausmüllabfuhr, BGBl. II Nr. 140/2016, gültig ab 15.06.2016

ABSCHNITT 3 Ausnahmen von einzelnen Vorschriften

§ 6. Hausmüllabfuhr

Abweichend von Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und § 15 AZG kann bei Lenkerinnen und Lenkern an Tagen, an denen sie ausschließlich und nachweislich zur Hausmüllabfuhr eingesetzt werden, die Lenkpause entfallen.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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