zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
KVV 1999 § 3. Aufteilung der Kontingenterlaubnisse auf die Länder, BGBl. II Nr. 519/1999, gültig ab 01.01.2000

§ 1. 1. Abschnitt Allgemeines

§ 3. Aufteilung der Kontingenterlaubnisse auf die Länder

Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr hat die durch die Landeshauptmänner zu vergebenden Kontingenterlaubnisse nach Anhörung der Wirtschaftskammer Österreich unter Beachtung von volkswirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Erfordernissen auf die Länder aufzuteilen.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
ZAAAA-76948