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KVG § 23., StGBl. Nr. 99/1945, gültig von 04.08.1945 bis 30.11.1993

Teil II Wertpapiersteuer

§ 23.

Geschäftsarten

(1) Händlergeschäfte sind Anschaffungsgeschäfte, bei denen alle Vertragsteilnehmer Händler sind.

(2) Kundengeschäfte sind Anschaffungsgeschäfte, bei denen nur ein Vertragsteil inländischer Händler ist.

(3) Privatgeschäfte sind alle übrigen Anschaffungsgeschäfte.

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