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KVG § 23., StGBl. Nr. 99/1945, gültig von 04.08.1945 bis 30.11.1993

Teil II Wertpapiersteuer

§ 23.

Geschäftsarten

(1) Händlergeschäfte sind Anschaffungsgeschäfte, bei denen alle Vertragsteilnehmer Händler sind.

(2) Kundengeschäfte sind Anschaffungsgeschäfte, bei denen nur ein Vertragsteil inländischer Händler ist.

(3) Privatgeschäfte sind alle übrigen Anschaffungsgeschäfte.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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