zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
KGG 1992 § 17., BGBl. I Nr. 64/2003, gültig von 15.08.2003 bis 23.03.2004

§ 17.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt am in Kraft.

(2) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind auf alle Vorgänge anzuwenden, für die der Abgabenanspruch nach dem entsteht.

(3) Das Konsulargebührengesetz 1967, BGBl. Nr. 380, in der geltenden Fassung ist noch auf alle Vorgänge anzuwenden, für die der Abgabenanspruch vor dem entstanden ist.

(4) Die zur Durchführung dieses Bundesgesetzes erforderlichen Verordnungen können von dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens gleichzeitig mit diesem Bundesgesetz in Kraft.

(5) Die Änderungen der Tarifposten 6, 7 und 13 in der Anlage zu § 1 in der Fassung BGBl. I Nr. 64/2003 treten am in Kraft. Dieses Bundesgesetz ist in der Fassung BGBl. I Nr. 43/2001 noch auf alle Vorgänge anzuwenden, für die der Abgabenanspruch vor dem entstanden ist.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
FAAAA-76920